... antwortete Albert Einstein auf die Frage,
warum er einen Steuerberater beschäftige.
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Die gesetzliche Berufsbezeichnung Steuerberaterin wurde in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesland: Berlin) verliehen.

Der Berufsstand der Steuerberaterin unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden berufsrechtlichen Regelungen:

  1. Steuerberatungsgesetz (StBerG)
  2. Durchführungsverordnungen zum Steuerberatungsgesetz (DVStB)
  3. Berufsordnung (BOStB)
  4. Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV)

Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der zuzuständigen Steuerberaterkammer Berlin eingesehen werden.

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